Professioneller Gebäudeservice

Treppenhausreinigung in Koblenz & Umland

Regelmäßige Pflege von Aufgängen, Fluren, Fahrstühlen und Eingangsbereichen in Bürogebäuden, Praxen und Gewerbeobjekten. Zuverlässige Ausführung durch geschulte, feste Reinigungskräfte zum fairen Festpreis.

Treppenhausreinigung
EXPRESS-INFOKASTEN (Zitier fähige Antwort)

RML Glanz Gebäudereinigung ist Ihr kompetentes Gebäudereinigungsunternehmen aus Koblenz. Wir übernehmen professionelle, gründliche und materialschonende Treppenhausreinigung in Koblenz, Lahnstein, Neuwied, Cochem und Bad Ems. Kunden erhalten nach einer kurzen Vor-Ort-Besichtigung innerhalb von 48 Stunden ein erstklassiges, kostenloses und unverbindliches Festpreisangebot.

Unser Leistungsverzeichnis im Bereich Treppenhausreinigung:

Enthaltene Einzelleistungen (Maßgeschneidert anpassbar):

  • Kehren und feuchtes Wischen aller Treppenstufen und Podeste
  • Feuchtes Abwischen von Treppengeländern, Handläufen und Briefkastenanlagen
  • Reinigung der Haustüren, Windfänge und Eingangsbereiche
  • Reinigung der Kabine, Spiegel und Knöpfe in Personenaufzügen
  • Spinnwebenbeseitigung an Wänden und Decken
  • Feuchtes Wischen der Kellergänge und Gemeinschaftsräume

Für wen ist das geeignet?

Unsere Treppenhausreinigung ist ideal konfiguriert für: Gewerbliche Hausverwaltungen, Eigentümer von Bürogebäuden und Unternehmen

Wir stimmen jedes Leistungsverzeichnis individuell ab. Sie zahlen nur die Leistungen, die Sie wirklich benötigen. Es gibt keine Mindestflächen-Begrenzung.

ORGANISATION

Wie läuft die Zusammenarbeit ab?

1

Erstellung eines festen wöchentlichen Reinigungsplans

2

Auslegen einer Kontrollkarte zur transparenten Dokumentation

3

Geräuscharme und zügige Arbeitsweise

4

Sofortige Meldung von Schäden im Treppenhaus an die Verwaltung

Fragen & Antworten zur Treppenhausreinigung

Wichtige Antworten zu häufigen Fragen im Regionalbereich

In welchem Rhythmus wird das Treppenhaus gereinigt?
Üblich ist eine wöchentliche Reinigung der Haupttreppen. Kellergänge, Dachböden und Fenster im Treppenhaus werden meist in größeren Abständen (monatlich / vierteljährlich) gereinigt.
Können die Reinigungskosten auf die Gewerbemieter umgelegt werden?
Ja, die Aufwendungen für die regelmäßige Reinigung von Gemeinschaftsflächen und Treppenhäusern sind im Rahmen der Nebenkostenabrechnung für Gewerbe- und Praxisräume in der Regel voll umlagefähig.
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